Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen den Risikogruppen angehören, haben weiterhin ausschließlich von zu Hause aus bzw. im Bereich des Distance-Learnings zu arbeiten.
Personen ab 60 Jahren ohne Vorerkrankungen oder Personen mit spezieller Gefährdung bleibt es freigestellt, ob sie an die Schule kommen möchten oder nicht. Wenn die jeweilige Dienstnehmerin/der jeweilige Dienstnehmer der Schulleitung mitteilt, dass sie/er weiterhin im Bereich des Distance-Learnings arbeiten möchte, besteht ein Rechtsanspruch auf diese Form der Dienstleistung.
Der Dienstgeber hat jedenfalls zugesagt, in den Schulen für entsprechende Hygiene- und Präventionsmaßnahmen zu sorgen (Schutzmasken, Desinfektionsmittelspender).
Paul Kimberger, CLV-Landesobmann
Birgit Sailler, CLV-Landesobfrau
Michael Weber, CLV-Generalsekretär
Dietmar Stütz, ZA-Vorsitzender
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