Zuschuss

Mitgliedsbeitrag: ab Jänner 2024: 1,50 EUR monatlich, Abzug im Gehaltswege (unter "Lehrerunterstützungsv.LUV")

Voraussetzung für die Gewährung eines Zinsenzuschusses:

Bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Zinsenzuschusses:

mindestens 1-jährige Mitgliedschaft

Für Neulehrer/innen gibt es das Darlehen ohne Wartezeit, wenn der Beitritt innerhalb von 6 Monaten nach Dienstantritt erfolgt.

Bei jeder weiteren Inanspruchnahme eines Zinsenzuschusses:

Eine vom Vorstand festgesetzte Wartefrist wird derzeit ausgesetzt!

Darlehenshöhe: maximal 15.000 EUR

Neulehrerdarlehen: maximal 10.000 EUR

Vergabesitzung: viermal jährlich