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30 Sep. 20

Induktionsphase – eine Klarstellung

Nachdem wir immer wieder Anfragen zur Induktionsphase bekommen, haben wir das BMBWF um rechtliche Klarstellung gebeten.

Die Induktionsphase dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt (§ 39 VBG und § 5 LVG). Die Verlängerung des Dienstverhältnisses über die Dauer der Induktionsphase hinaus bzw. die Neubegründung eines Dienstverhältnisses ist nur möglich, wenn die Lehrperson in der Induktionsphase den zu erwartenden Verwendungserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten oder aufgewiesen hat. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die bestimmt an welcher Schulart (Bundesschule oder Pflichtschule) die Induktionsphase zu absolvieren ist.

Somit können Lehrpersonen, die beispielsweise ihre Induktionsphase an einer Bundesschule positiv abgeschlossen haben und nunmehr an einer Mittelschule angestellt werden, ohne Verpflichtung zur Absolvierung einer weiteren Induktionsphase angestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Kimberger
Landesobmann des CLV OÖ
Bundesvorsitzender der APS-Gewerkschaft

Birgit Sailler
Landesobfrau des CLV OÖ
Personalvertreterin im ZA APS OÖ

Michael Weber
Generalsekretär des CLV OÖ
Vorsitzender-Stellvertreter des ZA APS OÖ

Dietmar Stütz
Vorsitzender des ZA APS OÖ