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18 Jul. 19

Besoldungsreform 2019 - Informationen

Rund 70 % der Landeslehrer/innen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Kolleginnen und Kollegen ändert sich nichts.

Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, um Zeiten vor ihrem 18. Lebensjahr als zusätzliche Vordienstzeiten geltend zu machen. Die Berücksichtigung erfolgt durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen von Amts wegen

Wir CLV/FCG-Personalvertreter haben eine Übersicht für die Antragstellung zur Verfügung gestellt.

Pensionistinnen und Pensionisten werden ersucht, sich bei Fragen an die clv-Sektion Pensionisten bzw. an die GÖD-Sektion Pensionisten zu wenden.  

Die Erledigung seitens der Bildungsdirektion OÖ wird auf Grund knapper Personalressourcen und der aufwendigen Programmierarbeiten längere Zeit in Anspruch nehmen.
Das Bundeskanzleramt hat noch ein Rundschreiben angekündigt, damit österreichweit eine einheitliche Vorgangsweise sichergestellt ist. Dieses muss auch abgewartet werden.

Informationsblatt

Formulare:    
     
Fall 2: innerhalb der letzten 3 Jahre nicht mehr im aktiven Dienststand
Beamte Vertragslehrer Vertragslehrer pd
BD_1a_Beamte.docx BD_1b_VB_IL.docx BD_1b_VB_pd.docx
  Antrag an die Pensions-
versicherungsanstalt
 
     
Fall 3: berufseinschlägige Zeiten von mehr als 10 Jahren
Beamte Vertragslehrer Vertragslehrer pd
BD_3a_Beamte.docx BD_3b_VB_IL.docx BD_3b_VB_pd.docx
     
Fall 4: zusätzliche Antrechnung von Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten
Beamte Vertragslehrer Vertragslehrer pd
BD_4a_Beamte.docx BD_4b_VB_IL.docx BD_4b_VB_pd.docx