Besoldungsreform 2019 - Informationen
Rund 70 % der Landeslehrer/innen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Kolleginnen und Kollegen ändert sich nichts.
Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, um Zeiten vor ihrem 18. Lebensjahr als zusätzliche Vordienstzeiten geltend zu machen. Die Berücksichtigung erfolgt durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen von Amts wegen.
Wir CLV/FCG-Personalvertreter haben eine Übersicht für die Antragstellung zur Verfügung gestellt.
Pensionistinnen und Pensionisten werden ersucht, sich bei Fragen an die clv-Sektion Pensionisten bzw. an die GÖD-Sektion Pensionisten zu wenden.
Die Erledigung seitens der Bildungsdirektion OÖ wird auf Grund knapper Personalressourcen und der aufwendigen Programmierarbeiten längere Zeit in Anspruch nehmen.
Das Bundeskanzleramt hat noch ein Rundschreiben angekündigt, damit österreichweit eine einheitliche Vorgangsweise sichergestellt ist. Dieses muss auch abgewartet werden.
Formulare: | ||
Fall 2: innerhalb der letzten 3 Jahre nicht mehr im aktiven Dienststand | ||
Beamte | Vertragslehrer | Vertragslehrer pd |
BD_1a_Beamte.docx | BD_1b_VB_IL.docx | BD_1b_VB_pd.docx |
Antrag an die Pensions- versicherungsanstalt |
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Fall 3: berufseinschlägige Zeiten von mehr als 10 Jahren | ||
Beamte | Vertragslehrer | Vertragslehrer pd |
BD_3a_Beamte.docx | BD_3b_VB_IL.docx | BD_3b_VB_pd.docx |
Fall 4: zusätzliche Antrechnung von Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten | ||
Beamte | Vertragslehrer | Vertragslehrer pd |
BD_4a_Beamte.docx | BD_4b_VB_IL.docx | BD_4b_VB_pd.docx |